Wettkampf-Reglement
1. Allgemeines
Veranstalter des Freiburg Trailrun 2026 ist der Freiburg Trailrun e. V., eingetragener, gemeinnütziger Verein mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Der Freiburg Trailrun e. V. ist Mitglied im Badischen Leichtathletik-Verband (BLV). Die Organisation und Durchführung der Veranstaltung erfolgt durch das Team des Freiburg Trailruns im Auftrag des Vereins.
Die Veranstaltung findet erstmals am 18. April 2026 statt und ist ein eintägiges Trailrunning Event im Schwarzwald. Der Freiburg Trailrun wird vom Tourismusverband Freiburg aktiv unterstützt.
Die Veranstaltung ist geprägt durch:
- einen sehr hohen Trailanteil,
- technisch anspruchsvolle, teils schmale und steile Wege,
- erhebliche Höhenmeter,
- wechselnde Untergründe,
- das Prinzip „City to Trail“.
Der Freiburg Trailrun ist kein Straßenlauf. Trailrunning erfordert besondere körperliche Fitness, Trittsicherheit, Konzentration und Eigenverantwortung.
2. Strecken
Die detaillierten Pläne und Profile der verschiedenen Strecken sind auf der Website Freiburg-Trailrun.de verfügbar und werden bei Änderungen aktualisiert. Das Gleiche gilt für Startzeiten und Zeitlimits, die kurzfristig geändert werden können.
Die Pflichtausrüstung ist unter 6.1 aufgeführt und wird vor dem Start kontrolliert. Fehlende Ausrüstungsgegenstände führen zum Ausschluss vom Start.
Die Distanzen wurden so exakt wie möglich gemessen. Trotzdem ist es möglich, dass Laufuhren geringe Unterschiede in Distanz oder Höhenmeter ausweisen.
2.1 Kurzstrecke „Kybfelsen-Trail K16“
Länge: 16 km
D+/D-: 650 m
Startzeit: 18.04.2016 – 09:30 Uhr
Startpunkt: Möslestadion, Waldseestraße 75, 79117 Freiburg
Ziel: FT Sportpark, Schwarzwaldstrasse 181, 79117 Freiburg
2.2 Langstrecke „Schauinsland-Trail K32“
Länge: 32 km
D+/D-: 1.300 m
Startzeit: 18.04.2026 – 09:00 Uhr
Startpunkt: Möslestadion, Waldseestraße 75, 79117 Freiburg
Ziel: FT Sportpark, Schwarzwaldstrasse 181, 79117 Freiburg
Teilnahmevoraussetzungen sind unter 3. nachzulesen.
2.3 Ersatzstrecken
Sollten die Rennen aufgrund von Witterungsbedingungen auf den geplanten Strecken nicht möglich sein, werden, sofern die Möglichkeit besteht, Ersatzstrecken angeboten.
2.4 Änderungen der Strecken oder des Zeitlimits
Bei schlechtem Wetter, insbesondere bei Blitzschlag, Sturm, anderen gefährlichen Wetterlagen und aus Sicherheitsgründen behält sich der Organisator das Recht vor, das laufende Rennen abzubrechen oder vollständig abzusagen, die Strecken und/oder die Kontrollpunkte anzupassen sowie das Zeitlimit zu ändern.
Die Entscheidung trifft ausschließlich der Freiburg Trailrun e. V. in Abstimmung mit Behörden und Einsatzkräften.
2.5 Streckenmarkierung
Alle Strecken sind ausreichend markiert. Dennoch gilt:
- Markierungen können fehlen (z. B. durch Wetter oder Vandalismus).
- Teilnehmende müssen in der Lage sein, sich selbst zu orientieren.
Die Nutzung von GPS-Geräten oder das Herunterladen der Strecke im Vorfeld werden dringend empfohlen.
3. Teilnahmevoraussetzungen
3.1 Teilnahme
Die Trails sind Rennen mit Einzelwertung. Die Teilnahme an etwaigen Sonderwertungen bedarf einer expliziten Anmeldung bei der Registrierung.
Teilnehmen darf nur wer:
- gesundheitlich fit ist,
- ausreichend trainiert ist,
- sich den besonderen Anforderungen eines Trailruns bewusst ist,
- eigenverantwortlich und umsichtig handelt.
Teilnehmende nehmen auf eigenes Risiko teil. Trailrunning birgt Risiken, insbesondere durch:
- Geländeunebenheiten,
- Sturzgefahr,
- Wetterumschwünge,
- Erschöpfung,
- eingeschränkte Rettungsmöglichkeiten im Gelände.
3.2 Mindestalter
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die folgende Altersvoraussetzungen erfüllen:
Kurzstrecke (16km): 16 Jahre und älter
Mittelstrecke (32km): 18 Jahre und älter
3.2.1 Ausnahmen
Der Organisator behält sich das Recht vor, über Ausnahmefälle zu entscheiden.
3.2.2 Minderjährige Teilnehmende
Teilnehmende unter 18 Jahren dürfen ausschließlich mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten starten. Das entsprechende Formular steht zum Download auf der Website bereit und muss ausgefüllt und unterschrieben bei der Anmeldung hochgeladen werden.
4. Wertungskategorien
Stichtag für die Altersklasseneinteilung ist der 31.12.2026. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 16 Jahre und muss am Wettkampftag (18. April 2026) erreicht sein. Die Altersklassen gelten identisch für Frauen und Männer.
| Altersklasse | Alter 2026 | Jahrgänge |
|---|---|---|
| U20 | 16-19 | 2010-2007 |
| Hauptklasse | 20-34 | 2006-1992 |
| Masters | 35-50 | 1991-1976 |
| Senior Masters | ab 51 | 1975 und älter |
4.2 Ehrung
Es werden die drei schnellsten Herren und Damen des Gesamteinlaufs geehrt. In den Altersklassen werden jeweils die Plätze 1-3 geehrt.
Falls in einer Kategorie weniger als fünf Teilnehmer*innen an den Start gehen, werden die Läufer*innen in der nächst, höheren Kategorie gewertet.
Die Junioren*innen Kategorien bleiben ungeachtet der Anzahl an Teilnehmern*innen bestehen.
5. Anmeldung
5.1 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die offizielle Anmeldeplattform. Mit Abschluss der Anmeldung kommt ein verbindlicher Teilnahmevertrag zustande.
5.1.1 Anmeldegebühr
Das Startgeld ist streckenabhängig und wird bei der Anmeldung verbindlich festgelegt.
5.1.2 Sozialtarif
Eine ermäßigte Startgebühr gilt für Schüler*innen, Studierende, Auszubildende und Menschen, die Grundsicherung beziehen unter Vorlage des jeweiligen Nachweises. Teilnehmende der Altersklasse U20 haben grundsätzlich Anspruch auf den Sozialtarif.
5.1.3 Klima Euro
Das Startgeld enthält:
- 1 € Klima-Euro auf der Kurzstrecke (16km)
- 2 € Klima-Euro auf der Mittelstrecke (32km)
Der Klima-Euro wird für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen verwendet.
5.2 Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl für alle Strecken ist aus Gründen der Sicherheit limitiert. Im Jahr 2026 ist die maximale Teilnehmerzahl pro Strecke auf 300 Teilnehmer begrenzt.
Infos für Profis, Kaderathlet:innen & Läufer:innen mit Starterpass
5.3 Änderung oder Stornierung der Teilnahme
5.3.1 Stornierung und Nichtantritt
Im Falle einer Stornierung der Anmeldung oder bei Nichtantreten haben Teilnehmende keinerlei Recht auf Rückerstattung, ungeachtet des Grundes.
5.3.2 Übertrag auf das Folgejahr oder eine andere Strecke
Ein Wechsel auf eine andere Strecke ist nicht möglich. Ebenfalls ist ein Übertrag auf das Folgejahr ausgeschlossen.
5.3.3 Übertrag auf eine andere Person
Ein Übertrag auf eine andere Person ist bis zum Veranstaltungstag über die Anmeldungsplattform RaceResult möglich. Es wird eine Änderungsgebühr von 10 Euro erhoben.
5.3.4 Absage des Rennens
Sollte das Rennen vom Organisator aus anderen Gründen als aus Sicherheitsgründen oder aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden, wird den Teilnehmer*innen die Anmeldegebühr erstattet.
Falls das Rennen vom Organisator aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von höherer Gewalt abgesagt wird, kann den Teilnehmer*innen die Anmeldegebühr nicht rückerstattet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Änderung der Strecke oder einer Unterbrechung aus Sicherheitsgründen (insbesondere bei schlechten Witterungsbedingungen) oder aufgrund höherer Gewalt, keine Rückerstattung erfolgt.
5.4 Leistungen
Jede*r angemeldete Teilnehmer*in hat Anspruch auf folgende Leistungen:
- Startnummer mit Zeitmessung
- Verpflegung während des Rennens sowie im Ziel
- Gepäckaufbewahrung
- Umkleidemöglichkeit und Dusche (bis xx Uhr)
Für alle nicht genannten Leistungen müssen die Teilnehmer selbst aufkommen (insbesondere Transport, Unterkunft und sonstige Verpflegung).
6. Ausrüstung
6.1 Pflichtausrüstung
Infos zur jeweiligen Pflichtausrüstung findet ihr in der offiziellen Ausschreibung. Der Veranstalter behält sich vor diese aufgrund von Witterungsbedingungen anzupassen. In diesem Falle werden die Teilnehmenden im Vorfeld informiert.
Das Team des Freiburg Trailruns ist berechtigt, Ausrüstungskontrollen vor, während und nach dem Rennen durchzuführen. Teilnehmer*innen mit unvollständiger Pflichtausrüstung dürfen zu jeder Zeit vom Rennen ausgeschlossen oder disqualifiziert werden.
Ansonsten ist es den Teilnehmenden selbst überlassen, was sie für das Rennen mitnehmen. Es wird jedoch dringend empfohlen, den Wetterbericht zu studieren, um den meteorologischen Gegebenheiten entsprechend an den Start zu gehen.
6.2 Stöcke
Stöcke sind nur auf der Mittelstrecke (32 km) zugelassen. Wird mit Stöcken gestartet, müssen diese während des gesamten Rennens, von Start bis Ziel, mitgeführt werden. Ein Zurücklassen oder Weitergeben der Stöcke unterwegs ist nicht gestattet.
6.3 Kopfhörer
Aus Sicherheitsgründen sind In-Ear-Kopfhörer sowie Noise-Cancelling-Kopfhörer verboten. Knochenschall-Kopfhörer, die Umgebungsgeräusche nicht unterdrücken, werden geduldet.
Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, akustische Signale, insbesondere Notrufe, Hilferufe oder Pfeifsignale, jederzeit wahrnehmen zu können. In Notfällen ist entsprechende Hilfe zu leisten.
6.4 No-Cup-Policy
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Einwegbecher an den Verpflegungsstationen ausgegeben. Wir bitten alle Läufer*innen, einen eigenen SoftCup oder Softflasks mitzunehmen. Ohne eigenes Behältnis hat der/die Läufer*innen kein Recht auf Getränke an den Verpflegungsstationen.
6.5 Hunde und Kinderwägen
Hunde und Kinderwägen sind auf allen Strecken verboten.
7. Rennregeln
7.1 Zeitmessung
Alle Strecken werden im Massenstart gestartet. Bei sehr hoher Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, das Rennen gestaffelt zu starten.
Die Zeitmessung erfolgt elektronisch und beginnt für alle Teilnehmer mit überschreiten der Startlinie. Für einzelne Strecken gelten:
- Zielschlusszeiten,
- ggf. Zwischen-Cut-offs.
Wer Zeitlimits überschreitet, muss das Rennen beenden. Für Zielschluss und Cut-off Zeiten gelten die Bruttozeiten. Für den Zieleinlauf und die Gesamtplatzierung gelten die Nettozeiten.
7.2 Tragen der Startnummer
Jede*r Teilnehmer*in muss seine Startnummer während des gesamten Rennens gut sichtbar (Nummer und ggf. Sponsor) auf der Brust, am Bauch oder am Oberschenkel tragen.
Mit der Startnummer erhalten die Teilnehmer*innen Verpflegung an den Verpflegungspunkten, medizinische Versorgung und Zugang zu den für die Läufer*innen reservierten Zonen und Einrichtungen (Gepäckaufbewahrung, Duschen, etc.).
7.3 Verhalten auf der Strecke
Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, alle Regeln und Anforderungen, die aus den Bestimmungen des vorliegenden Reglements und seiner Anhänge hervorgehen, sowie die Richtlinien und Anweisungen der Organisation und allen Helfer*innen zu befolgen.
Die Teilnehmenden verpflichten sich zu fairem und respektvollem Verhalten:
- Alle Teilnehmer*innen müssen den Streckenmarkierungen folgen.
- Die Teilnehmer*innen treffen, unabhängig von ausdrücklichen Regeln oder Anweisungen, die nötigen Vorkehrungen aufgrund der Streckenverhältnisse und Witterungsbedingungen, um sich selbst, andere Teilnehmer*innen, Organisationsvertreter oder Dritte auf der Strecke nicht in Gefahr zu bringen.
- Die Teilnehmer*innen müssen Personen in Gefahr oder Verunglückten helfen und jeden Unfall dem Organisationskomitee bzw. Helfer*innen auf der Strecke sofort telefonisch melden.
- Die Teilnehmer*innen müssen den Weg freimachen und andere überholen lassen.
- die Strecken verlaufen auf Forstwegen, Straßen oder Mountainbikestrecken und Wanderwegen. Hier ist eine besondere Vorsicht geboten. Läufer*innen müssen unbedingt Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer (Fahrzeuge, Fahrräder, Wanderer, etc.) und Anwohner nehmen.
Der Freiburg Trailrun führt durch sensible Natur- und Waldgebiete. Daher verpflichten sich die Teilnehmenden zum respektvollen Umhang mit der Natur:
- Die Teilnehmer*innen dürfen keinen Müll auf der Strecke zurücklassen
- Die Teilnehmer*innen müssen auf den markierten Wegen bleiben,
- Tiere und Pflanzen dürfen nicht gestört werden.
- das Laute Abspielen von Musik ist verboten
Verstöße gefährden die Genehmigung und Zukunft der Veranstaltung und führen zur Disqualifikation. Der Veranstalter behält sich auch nachträgliche Prüfungen (z. B. GPS-Daten) vor.
7.4 Vorzeitige Aufgabe des Rennens
Ein*e Läufer*in kann aus freien Stücken aufgeben, auf Entscheidung der Organisatoren aus dem Rennen genommen werden oder durch die Überschreitung des Zeitlimits vom Rennen ausgeschlossen werden.
Gibt ein Teilnehmender auf, so ist er / sie verpflichtet sich:
- bei einer offiziellen Stelle,
- im Zielbereich oder
- telefonisch über die Notfallnummer unbedingt abmelden
Und für eventuell anfallende Kosten der Rückführung selbst aufzukommen.
Bei medizinischen Notfällen sind die Teilnehmer angehalten die Notrufnummern 112 zu wählen und Standortkennzeichnungen auf Wanderwegen zu nutzen.
Erfolgt keine Abmeldung, kann eine Suchaktion ausgelöst werden. Die Kosten hierfür trägt der / die Teilnehmende selbst.
7.5 Kampf gegen Doping
Der Organisator verlangt von den Teilnehmer*innen die Integrität und den ethischen Aspekt des Sports zu wahren. Den Teilnehmer*innen ist jegliche Form von Doping untersagt. Als Referenz dient die zum Zeitpunkt des Rennens aktuelle Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA (verbotene Substanzen und Methoden in Wettkämpfen, vgl. (http://www.wada-ama.org/en/).
Der Organisator behält sich das Recht vor, Anti-Doping-Kontrollen durchzuführen. Die Teilnehmer*innen erklären sich bereit, sich diesen gegebenenfalls zu unterziehen.
7.6 Einspruch
Eventuelle Einsprüche haben spätestens 15 Minuten nach Zieleinlauf des/der Teilnehmers Teilnehmerin schriftlich beim Rennkomitee zu erfolgen. Danach ist kein Einspruch mehr möglich. Der Entscheid des Rennkomitees bezüglich eines Einspruchs kann nicht angefochten werden.
8. Haftung und Versicherung
Jede*r Teilnehmer*in muss persönlich gegen Unfälle und sonstige Schäden versichert sein. Der Organisator haftet nicht für die Rettungskosten im Falle eines Unfalls.
Sollte dies im Interesse der verunglückten Person und erforderlich sein, wird die offizielle Bergrettung alarmiert. Letztere übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Leitung des Rettungseinsatzes mithilfe der nötigen Mittel, einschließlich Helikopter.
Die gerettete Person muss für die entstandenen Kosten aufkommen und sich ebenfalls selbst um die Rückkehr vom Ort der Evakuation kümmern. Der/die Teilnehmer*in ist selbst dafür verantwortlich, den Fall rechtzeitig und regelkonform seiner Versicherung zu melden.
Muss der Organisator die Kosten für eine Rettungsaktion direkt begleichen, so sind diese dem Organisator vom Teilnehmer bzw. seiner Versicherung zurückzuerstatten.
9. Rechtsvorschriften
Die Teilnahme am Rennen erfolgt auf die alleinige Verantwortung des Läufers. Er verzichtet darauf, jegliche Ansprüche dem Organisator gegenüber geltend zu machen, unabhängig vom erlittenen oder verursachten Schaden.
Im Falle eines Unfalls ist jegliche Haftung des Organisators und aller an der Organisation beteiligter Personen oder Einheiten ausgeschlossen. Das gilt insbesondere, aber nicht beschränkt, für Organe und Angestellte des Organisators, Auftragnehmer, Vertragspartner, Helfer (einschließlich freiwilliger Helfer), im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang.
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass:
- personenbezogenen Daten DSGVO-konform verarbeitet werden,
- Ergebnisse mit Name und Jahrgang veröffentlicht werden,
- Organisator sowie seinen Berechtigten, Partnern und Medien das Recht haben, Bilder und audiovisuelle Aufzeichnungen des Rennens inklusive der Vorbereitungsphase und der Zeit nach dem Rennen, auf denen der Teilnehmer zu sehen ist und die im Rahmen des Freiburg Trailruns aufgenommen wurden, in allen Medien (einschließlich Promotions- und/oder Werbematerial) weltweit und ohne Zeitbegrenzung zu verwenden.
Datenschutzanfragen kannst du jederzeit richten an:
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Freiburg, Februar 2026
Der Veranstalter
